Beitragsordnung des Tauschring Dresden e.V.
(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 2.3.2006)
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Geldbeitrag und einem
Talentebeitrag zusammen.
1.Geldbeitrag
Zur Deckung der organisatorischen Kosten (z.B. Porto,
Büromaterial, Telefon, etc.) wird ein Geldbeitrag erhoben.
Dieser Jahresbeitrag beträgt 15 €, für Mitglieder
mit einem Netto-Einkommen unter 800 €/Monat reduziert sich
der Beitrag auf 10 €./ Jahr.
Bei Eintritt innerhalb eines Kalenderjahres wird der
Beitrag anteilig entsprechend dem verbleibenden monatlichen Zeitraum
erhoben..
Für Selbstabholer und e-mail- Bezieher der Marktzeitung ermäßigt
sich der Jahresbeitrag um 6 €.
Der Beitrag kann in Ausnahmefällen durch bis zu 2 Stunden Mithilfe
oder durch Entrichtung von Talenten erbracht werden.
2.Verwaltungsumlage
Für Organisation und Verwaltung des Vereins wird
ein Monatsbeitrag von 3 Talenten erhoben.
Neue Mitglieder werden für einen Zeitraum von 6 Monaten von
der Verwaltungsumlage befreit.
Die Monatsbeiträge werden einmalig zu Jahresbeginn im Tauschheft
eingetragen.
Änderungen der Höhe des Mitgliedsbeitrages
sind von der MV zu beschließen.
Wurde der fällige Mitgliedsbeitrag (Geldbeitrag
und/oder Verwaltungsumlage) nicht bis zum 01.03. eines Jahres bezahlt,
wird das Ausschlußverfahren eingeleitet
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