Beitragsordnung des Tauschring Dresden e.V.


(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 2.3.2006)


Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Geldbeitrag und einem Talentebeitrag zusammen.


1.Geldbeitrag

Zur Deckung der organisatorischen Kosten (z.B. Porto, Büromaterial, Telefon, etc.) wird ein Geldbeitrag erhoben.
Dieser Jahresbeitrag beträgt 15 €, für Mitglieder mit einem Netto-Einkommen unter 800 €/Monat reduziert sich der Beitrag auf 10 €./ Jahr.

Bei Eintritt innerhalb eines Kalenderjahres wird der Beitrag anteilig entsprechend dem verbleibenden monatlichen Zeitraum erhoben..
Für Selbstabholer und e-mail- Bezieher der Marktzeitung ermäßigt sich der Jahresbeitrag um 6 €.
Der Beitrag kann in Ausnahmefällen durch bis zu 2 Stunden Mithilfe oder durch Entrichtung von Talenten erbracht werden.

2.Verwaltungsumlage

Für Organisation und Verwaltung des Vereins wird ein Monatsbeitrag von 3 Talenten erhoben.
Neue Mitglieder werden für einen Zeitraum von 6 Monaten von der Verwaltungsumlage befreit.
Die Monatsbeiträge werden einmalig zu Jahresbeginn im Tauschheft eingetragen.

Änderungen der Höhe des Mitgliedsbeitrages sind von der MV zu beschließen.

Wurde der fällige Mitgliedsbeitrag (Geldbeitrag und/oder Verwaltungsumlage) nicht bis zum 01.03. eines Jahres bezahlt, wird das Ausschlußverfahren eingeleitet